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EN 16001 / ISO 50001 & EEG § 41
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EN 16001 / ISO 50001 & EEG § 41

Energiemanagementsysteme nach EN 16001 / ISO 50001

Im Bereich der Energiesteuern bestehen folgende Sonderregelungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes: 

  1. Die Steuersätze für Strom und Heizstoffe sind auf 75 Prozent der Regelsteuersätze ermäßigt
  2. Steuerbefreiung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren: z.B. Glas-, Keramik-, Zement-, Kalk- und metallverarbeitenden Industrie
  3. Spitzenausgleich: Ausgleich des Saldos zwischen Entlastung durch Senkung der Rentenversicherungsbeiträge und Belastung durch Ökosteuern

Ab 2013 soll die Existenz eines voll funktionsfähigen Energiemanagement-systems notwendige Bedingung für den Spitzenausgleich bei Energie- und Stromsteuer nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG sein. Der Zeitraum 2013/2014 soll als Einführungsphase genutzt werden, ab 2015 soll die Entlastung zusätzlich davon abhängig gemacht werden, dass das Unternehmen ein festgelegtes jährliches Einsparziel des Energieverbrauchs erreicht (derzeitiger Entwurf: Heizstoffe 0,9% und Strom 1,2%). Seit 1.7. 2009 ist die europäische Norm 16001 Energiemanagementsysteme in Kraft. Am 15.6.2011 wurde die englische Fassung der ISO 50001 für Energie-managementsysteme veröffentlicht, Anfang Dezember 2011 die deutsche Fassung. Am 24.04.2012 wird die EN16001 durch die ISO 50001 abgelöst werden, inhaltlich gibt es wenig Änderungen. Ähnlich wie bei der ISO 9001 wird die Norm mittelfristig quasi zur Pflicht werden. Auch durch die Klimaschutzaktivitäten der Politik entsteht Druck zur Einführung von Energiemanagementsystemen. Wenn ab 2013 auch noch erhebliche Steuererleichterungen davon abhängig werden sollten, ist die Existenz einer EN 16001 / ISO 50001 Zertifizierung unabdingbar.

Begrenzung der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen

Die EEG-Umlage entwickelt sich in letzter Zeit zu einem erheblichen Kostenfaktor für stromintensive Unternehmen. Für diese Unternehmen besteht die Möglichkeit, die EEG-Umlagepflichtige Strommenge zu begrenzen (die Ersparnis dadurch beginnt bei einigen zehntausend Euro/Jahr und kann siebenstellige Summen annehmen). Ab dem 1.1.2012 sind folgende Anforderungen zu erfüllen:

1. im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr:

a) der von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen bezogene und selbst verbrauchte Strom an einer Abnahmestelle hat mindestens 1 GWh betragen

b) das Verhältnis der von dem Unternehmen zu tragenden Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens hat nach der Definition des Stat. Bundesamtes, Fachserie 4, Reihe 4.3 mindestens 14 Prozent betragen

c) die EEG-Umlage ist anteilig an das Unternehmen weitergereicht worden

2. eine Zertifizierung erfolgt ist, mit der der Energieverbrauch und die Potenziale zur Verminderung des Energieverbrauchs erhoben und bewertet worden sind (Nachweis durch EMAS oder EN 16001 / ISO 50001 Zertifikat); dies gilt nicht für Unternehmen mit einem Stromverbrauch von unter 10 GWh 

Wir sind seit der ersten Zertifizierungsrunde 2009 intensiv mit dem Thema befasst und kennen die Details der behördlichen Regelungen durch die BAFA. Die von uns betreuten Firmen haben die notwendige Zertifizierung nach Punkt 2 ausnahmslos ohne Beanstandungen gemeistert.

  • Wir begleiten ihr Unternehmen auf dem gesamten Weg bis zur Zertifizierung nach EN 16001 / ISO 50001
  • In Zusammenarbeit mit der Firma Intechnica können wir Ihnen ein Gesamtpaket aus Beratung, Einführungsunterstützung und Zertifizierung anbieten
  • Wir haben für den Aufbau eines normgerechten Energiemanagementssystems nach EN 16001 / ISO 50001 pragmatische Tools entwickelt
  • Wir kennen uns aus mit dem Aufbau und der Einführung von Energiemanagementsystemen  
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